Zum Anmeldeverfahren:


Sie können sich direkt über diese Seiten anmelden, aus diesem Grund aktualisieren wir täglich unseren Internetauftritt. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
  1. Das Seminar ist noch nicht freigegeben, weil noch nicht so viele Anmeldungen eingegangen sind, dass das Seminar stattfinden kann.
  2. Das Seminar ist schon freigegeben und es sind noch Plätze frei (natürlich der günstigste Fall)!
  3. Das Seminar ist bereits ausgebucht.
In allen drei Fällen sollten Sie sich trotzdem anmelden, denn nur so wissen wir beispielsweise, ob wir ein Zusatzseminar organisieren sollten oder nicht.

Zum Schluss noch ein Beispiel zur "Übersetzung" unserer Seminarnummern: 1001-KB 10 = Jahreszahl 01 = Kalenderwoche K = Köln B = Raum B Wenn Sie sich für ein Seminar angemeldet haben, senden wir Ihnen keine gesonderte Bestätigung zu. Sie erhalten die Rechnung sobald sich genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben. Kann ein Seminar nicht stattfinden, werden wir Sie so schnell wie möglich benachrichtigen. Wir hoffen, dass Sie sich von unserem aktuellen Programm angesprochen fühlen, und würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ProLog Team 


Information zu Fortbildungspunkten:

Alle Seminarbeschreibungen weisen sowohl im Katalog wie auch im Internet die Fortbildungspunkte aus. Immer, wenn die Inhalte eines Seminars vollständig den Richtlinien des Heilmittelkatalogs der der Krankenkassen entsprechen, wird die Anzahl Unterrichtseinheiten 1:1 in Fortbildungspunkte umgesetzt. Da es jedoch über die Heilmittelrichtlinien hinaus noch viel Wissenswertes gibt, weicht bei einigen Seminaren die Anzahl der Fortbildungspunkte von der der Unterrichtseinheiten ab. 

In diesem Fall heißt es: Weniger Punkte - mehr Wissen!

Da in Österreich andere Voraussetzungen für die Vergabe von Fortbildungspunkten existieren, kann es sein, dass die Anzahl der Fortbildungspunkte bei einem Seminar in Wien von der Anzahl der Punkte eines identischen Seminars in deutschen Seminarorten abweicht.

Fördermöglichkeiten

Mit dem Bildungsscheck unterstützt die Landesregierung in NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren (für Teilnahme + Prüfung) bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 EUR pro Bildungsscheck. Pro Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck pro Person beantragt werden. Ein Betrieb kann maximal 10 Bildungsschecks beantragen. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozial Fond zur Verfügung.

Erhalten können den Bildungsscheck Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, wobei der Antrag für den Scheck sowohl vom Betrieb wie auch persönlich gestellt werden kann. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Die Adresse der nächsten Beratungsstelle finden Sie unter www.bildungsscheck.de oder telefonisch unter: 01803 - 100 118 (9 Cent pro Minute). Unter bestimmten Vorraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.

Mit der Einführung einer Bildungsprämie können jetzt auch bundesweit Fördermittel beantragt werden. Auch hierfür ist eine persönliche Beratung die Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins. Bitte erkundigen Sie sich hierzu unter www.bildungspraemie.info oder kostenlos per Telefon unter der Nummer 0800 - 2623 000.

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